- Unklare Angaben zum Datenschutz sind oftmals ein eindeutiger Hinweis darauf, dass etwas nicht in Ordnung ist mit dem Shopbetreiber: Wenn Hinweise zum Datenschutz nur schwer oder gar nicht auffindbar sind, handelt der Shopbetreiber vielleicht mit Ihren Daten, die weiterverkauft werden und Ihnen tonnenweise unerwünschte Werbung in den Briefkasten und E-Mails in den Posteingang spülen.
- Trauen Sie keinen E-Mails, in denen Sie zur Aktualisierung Ihrer Kundendaten aufgefordert werden. Die Absender dieser Mails täuschen Ihnen eine falsche Identität vor und versuchen auf diese Weise, Sie auf gefälschte Webseiten zu locken, um von Ihnen persönliche Informationen, Bankdaten, Zugangscodes und ähnliches zu erhalten. Im Zweifel geben Sie die Internetadresse des Anbieters am besten selbst ein, so schlagen Sie dieser Art von Betrügern immer ein Schnippchen.
- Preisangaben müssen klar und transparent sein, Intransparenz bei den Preisangaben ist nicht akzeptabel. Ist die Mehrwertsteuer enthalten, welche Versandkosten werden fällig und sind weitere Zuschläge z.B. für Express-Sendungen oder Nachnahme zu erwarten? Wenn keine Versandkosten genannt werden oder deren Berechnung unklar ist, warten meist böse Überraschungen auf den Kunden.
- Datenübertragung bei Online-Zahlungen müssen immer verschlüsselt sein, diese Regel gilt ohne Ausnahme. Die Verschlüsselung sollte am besten per SSL und mit 128 Bit umgesetzt sein. Wenn Sie Ihre Zahlungsdaten unverschlüsselt übertragen, könnten Ihre Kontendaten abgefangen und von Betrügern missbraucht werden. Die Verschlüsselung erkennen an einem kleinen Symbol (meist ein Vorhängeschloss) in Ihrem Browser.
- Wenn ein bestimmter Artikel aus dem Onlineshop beim Händler nicht vorrätig ist, haben Sie Anspruch auf die Nennung einer verbindlichen Lieferzeit. Viele Anbieter verwenden in den AGBs die Klausel, dass Lieferfristen unverbindliche Angaben sind. Laut Urteil des Bundesgerichtshof ist der genaue Hinweis auf längere Lieferzeiten aber erforderlich und muss vom Händler unmissverständlich bereitgestellt werden.
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